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Agentur suchenDer Bundesrat hat am 17.05.2019 dem Gesetz für E-Tretroller zugestimmt. Seitdem ist klar: E-Scooter gehören zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Sie dürfen auf der Straße und auf Radwegen gefahren werden, aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.
Das bedeutet auch: im öffentlichen Straßenverkehr dürfen E-Scooter nur fahren, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
Auf Privat- und Betriebsgeländen greifen diese Vorschriften der Straßenverkehrsverordnung nicht.
Der Besitz eines Führerscheins ist für das Fahren eines E-Scooters nicht notwendig.
Pauschal für Personen-, Sach und Vermögensschäden |
100 Mio. EUR max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person |
Sie können zusätzlich eine Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbehalt pro Jahr vereinbaren. Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel, Überschwemmung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab.
Versicherungsbeginn | Haftpflichtversicherung | Teilkaskoversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung |
01.03. bis 30.04. | 53,90 EUR | 50,00 EUR |
01.05. bis 31.05. | 48,50 EUR | 45,00 EUR |
01.06. bis 30.06. | 43,20 EUR | 40,00 EUR |
01.07. bis 31.07. | 40,50 EUR | 37,50 EUR |
01.08. bis 31.08. | 37,80 EUR | 35,00 EUR |
01.09. bis 30.09. | 32,40 EUR | 30,00 EUR |
01.10. bis 31.10. | 27,00 EUR | 25,00 EUR |
01.11. bis 30.11. | 21,60 EUR | 20,00 EUR |
01.12. bis 31.12. | 16,20 EUR | 15,00 EUR |
01.01. bis 31.01. | 13,50 EUR | 12,50 EUR |
01.02. bis Ende Feb. | 8,10 EUR | 7,50 EUR |
Wer in Deutschland einen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benutzen möchte, ist nach dem Gesetz verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Andernfalls würde man sich strafbar machen. Aber diese Versicherung ist durchaus sinnvoll, da sie der finanziellen Absicherung von Schäden, die der Versicherte anderen Fahrzeugen oder Verkehrsteilnehmern zufügt, dient.
Bei E-Scootern wird, ähnlich wie bei der Mopedversicherung, eine Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers vergeben Durch diesen wird eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewisen. Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen und muss nach Ablauf erneuert werden. Das bedeutet, Sie benötigen jedes Verkehrsjahr ein neues Kennzeichen!
Minderjährige Fahrer können die Versicherung nur mit Zustimmung ihrer Eltern erhalten.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann empfehlen wir eine persönliche Beratung.
E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter! E-Mopeds oder Elektromotorroller zum Beispiel werden ebenso als E-Scooter bezeichnet, verwechseln sollte man die Fahrzeuge aber nicht.
Während die Elektro-Tretroller, die optisch einem normalen Steh- bzw. Tretroller ähneln, eine Halte- oder Lenkstange besitzen und sich in der Regel zusammenklappen lassen, dienen E-Mopeds der sitzenden Fortbewegung. E-Scooter besitzen also keine steife Chassis-Konstruktion mit einer Sitzbank für bis zu zwei Personen, verfügen aber teilweise über einen rohrgestützten Sitzsattel.
E-Scooter schließen somit die Lücke zu größer ausfallenden Elektrofahrzeugen wie Elektromotorrollern und unterliegen der Straßenverkehrsordnung. Je nach Modell erreicht ein Elektro-Scooter Geschwindigkeiten von bis zu 20 Kilometern pro Stunde, mit einer Reichweite von bis zu 100 Kilometern.
Geladen werden können die Roller meist an einer haushaltsüblichen Steckdose. In der Regel reichen dafür wenige Stunden, dabei unterscheidet sich die notwendige Ladezeit jedoch deutlich nach Modell.
Seit Juni 2019 dürfen E-Scooter legal gefahren werden. Vorraussetzung ist eine Betriebserlaubnis (ABE). Mit der kürzlich abgesegneten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung wird die Regierung eine neue Fahrzeugklasse einführen. Die umgangssprachlich E-Scooter-Gesetz genannte Regelung betrifft im Wesentlichen stehend gefahrene Vehikel mit einer Lenk- oder Haltstange, die Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde erreichen.
Um als elektrisches Kleinstfahrzeug zu gelten, darf ein E-Scooter maximal 70 Zentimeter breit, 1,4 Meter hoch und 2 Meter lang sein. Das zulässige Maximalgewicht ohne Fahrer liegt bei 55 Kilogramm. Darüber hinaus darf der Elektroroller höchstens eine Leistung von 500 Watt besitzen.
Damit Sie mit Ihrem E-Scooters im Straßenverkehr gut unterwegs sind, gibt es einige Sicherheitsvorschriften bzw. Mindestanforderungen des Gesetzgebers, wie:
Eine Helmpflicht gehört bisher nicht zu den gesetzlichen Vorschriften.